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Chefs aufgepasst – Krankheitsbedingte Ausfallzeiten lassen sich reduzieren !!!
Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind für jedes Unternehmen sehr wichtig. Sie sind eine Grundvoraussetzung für den Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. 
Vorausschauende Firmen haben deshalb die Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten systematisch in ihr Betriebsmanagement aufgenommen.
Für Arbeitgeber und Beschäftigte ergeben sich durch eine erfolgreiche Implementierung von betrieblicher Gesundheitsförderung zahlreiche Vorteile:
 
... für den Arbeitgeber:
 
... für den Arbeitnehmer:
 
...Steuerfreiheit von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung:
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde der §3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz eingeführt.
Unternehmen können ihren Beschäftigten einkommensteuerfreie Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes oder der betrieblichen Gesundheitsförderung  bis zu einem Betrag von € 500,-- jährlich pro Arbeitnehmer/in anbieten.
!!! Mehr zu diesem Thema kann Ihnen sicherlich ihr Steuerberatungsbüro sagen !!!