Copyright 2025 - Fit-mit-Susann

 

1.       Leistungsgegenstand

1.1.   „Fit mit Susann“ verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2.    Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings-betreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3.    Die vereinbarte Trainingsbetreuung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung.

 

2.       Training

2.1.    Die Mindestdauer einer Trainingseinheit beträgt 45 Minuten. Sie kann in 15 Minuten Schritten verlängert werden.

2.2.    Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte- und Ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.3.    Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch den (die) Trainer(in) möglich.

 

3.       Haftung

3.1.    „Fit mit Susann“ schließt gegenüber den Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, auch etwaiger Erfüllungsgehilfen, beruht.

3.2.    Eine Haftungsausschlusserklärung ist von jedem Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung.

3.3.    „Fit mit Susann“ haftet nicht für die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

3.4.    Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von „Fit mit Susann“ um etwaige gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

3.5.    Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

 

4.      Zahlungsbedingungen

4.1.   Es gilt jeweils die aktuelle Preisliste. „Fit mit Susann“ behält sich vor, Änderungen der Preisgestaltung vorzunehmen. Die Klienten werden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten darüber informiert.

4.2.    Jede Trainingseinheit ist im Voraus zu bezahlen. Falls keine Barzahlung erfolgt, muss der Überweisungsbetrag vor Trainingsbeginn dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

4.3.   Der Klient erhält auf Wunsch eine Rechnung, alternativ eine Quittung.    

 

5.      Sonstige Kosten

5.1.   Entstehen aufgrund des vom Klienten gewünschten Sportarten oder Trainingsinhalte weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

5.2.   Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten,  Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

5.3.   Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden hierfür vorab gesonderte Tarife vereinbart.

5.4.   Kauft „Fit mit Susann“ im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von „Fit mit Susann“.

 

6.      Verhinderung und Ausfall

6.1.   Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 12 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

6.2.   Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

6.3.    In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

 

7.      Ersatzansprüche

7.1.   Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch „Fit mit Susann“ können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

 

8.     Datenschutz

8.1.   Die personenbezogenen Daten werden von „Fit mit Susann“ gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

8.2.   Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.

 

9.      Geheimhaltung

9.1.   Der Klient verpflichtet sich über etwaige Geschäfts- u. Betriebsgeheimnisse von „Fit mit Susann“ Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

9.2.   „Fit mit Susann“ hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 

10.    Sonstige Vereinbarungen

10.1. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an. Dies gilt für mündliche Absprachen sowie für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax, E-mail, SMS etc.

10.2.  Beide Seiten verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über Personen oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

 

11.    Schlussbestimmungen

11.1.  Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.2. Sollte eine der vorangegangenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

11.3. Als Gerichtsstand wird Solingen vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland..